Als ausgebildete Brandschutzbeauftragte (VdS und CFPA zertifiziert) bieten wir die Gestellung von externen Brandschutzbeauftragten gemäß den Qualifikationsvorgaben der DGUV 205-003 an.

Brandschutzbeauftragte können gemäß den Bauordnungen der Länder für Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gefordert werden. Insbesondere werden Brandschutzbeauftragte z.B. für folgende Sonderbauten gefordert:

  • Industriebauten
  • Versammlungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Hochhäuser

Die Bestellung von BSB kann auch aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, z.B. Sachversicherer, erforderlich werden. Darüber hinaus ist nach Arbeitsstättenverordnung, in Verbindung mit der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2, die Vorgehensweise zur Ermittlung der Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten nach Kapitel 1.2 der ASR A2.2 zu beachten.

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