Für genehmigungspflichtige Neu-, Umbauten oder Nutzungsänderungen müssen nach §11 Absatz 2 BauVorlVO (Nds.) für Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen zusätzliche Angaben zum Brandschutz erstellt werden. Der Nachweis des Brandschutzes kann in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes außerhalb der Bauzeichnungen und Baubeschreibungen dargestellt werden.
Ein Brandschutzkonzept ist eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Es werden alle brandschutztechnischen Maßnahmen im Zusammenhang zur Umsetzung der Schutzziele schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.
Als Fachplaner und Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz erstellen wir maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte, die alle baurechtlich notwendigen Mindestmaßnahmen zur Erfüllung der gesetzlich definierten Schutzziele des Brandschutzes beinhalten.