Nicht jede brandschutztechnische Fragestellung erfordert die Erstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes. Für manche brandschutztechnische Aufgabenstellungen ist die ganzheitliche Beurteilung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage zu umfangreich, weil nur ein spezifischer Sachverhalt untersucht werden muss. Für diese Fälle bieten wir Ihnen unsere brandschutztechnischen Stellungnahmen an. Unter anderem bieten wir für folgende Themen Stellungnahmen an:

  • Beurteilungen von Bestandssituationen (z. B. Fluchtwegsituation, Abschottungen etc.)
  • Stellungnahmen zu Auflagen in Baugenehmigungen
  • Stellungnahmen zu Einzelfragen im Bestand oder beim Neubau
  • Beratung zu oder nach behördlichen Brandverhütungsschauen
  • Fragestellungen zum anlagetechnischen Brandschutz
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